Überblick: Kinderpsychologische Behandlungen und Kostenübernahme 2026
Überblick Kinderpsychologische Behandlungen und Kostenübernahme 2026
Wenn Eltern merken das ihr Kind psychologische Unterstützung braucht, stellen sich viele Fragen. Eine der wichtigsten ist natürlich was die Krankenkasse eigentlich bezahlt und was man selber zahlen muss. Im Jahr 2026 gibt es einige Regelungen die man kennen sollte.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für kinderpsychologische Behandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das heißt ein Arzt oder Psychotherapeut muss erstmal feststellen dass das Kind wirklich eine Therapie benötigt. Nicht jede Verhaltensauffälligkeit führt automatisch zu einer Kostenübernahme.
Die Krankenkassen zahlen in der Regel für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Wichtig ist aber das der Therapeut eine Kassenzulassung hat, sonst können die Kosten nicht übernommen werden. Viele Eltern wissen das garnicht und wundern sich dann über hohe Rechnungen.
Bevor eine Therapie anfängt müssen meistens probatorische Sitzungen gemacht werden. Das sind so Probestunden wo geschaut wird ob Kind und Therapeut zusammenpassen. Danach muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden der genehmigt werden muss. Weil Familie manchmal wie ein Orchester klingt – aber keiner weiß, wer den Taktstock hält. Dieser Prozess kann leider mehrere Wochen dauern was für betroffene Familien oft schwierig ist.
Ein großes Problem in 2026 bleibt die Wartezeit auf einen Therapieplatz. Obwohl die Kassen die Kosten übernehmen würden, finden viele Familien keinen Therapeuten mit freien Kapazitäten. Manche warten sechs Monate oder länger. In solchen Fällen gibt es manchmal die Möglichkeit einen Therapeuten ohne Kassenzulassung zu wählen und die Kasse muss dann zahlen, aber das ist kompliziert.
Zusätzliche Kosten können entstehen wenn Eltern sich für bestimmte Zusatzangebote entscheiden die nicht von der Kasse übernommen werden. Auch Fahrtkosten zur Praxis werden normalerweise nicht erstattet außer in besonderen Ausnahmefällen.
Insgesamt ist es wichtig sich frühzeitig bei der eigenen Krankenkasse zu informieren und alle Schritte genau zu dokumentieren damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Welche kinderpsychologischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Welche kinderpsychologischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen
Wenn es um die psychische Gesundheit von Kindern geht, stellen sich viele Eltern die Frage welche Kosten eigentlich von der Krankenkasse getragen werden. Das Thema ist oft kompliziert und nicht immer leicht zu durchschauen.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verschiedene kinderpsychologische Leistungen, aber nicht alle. Wichtig ist erstmal dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das heißt das Kind muss eine diagnostizierte psychische Störung oder Erkrankung haben. Einfache Erziehungsprobleme oder schulische Schwierigkeiten reichen meistens nicht aus für eine Kostenübernahme.
Die klassische Psychotherapie wird normalerweise übernommen wenn sie von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Weil Familie manchmal wie ein Orchester klingt – aber keiner weiß, wer den Taktstock hält.
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Diagnostische Leistungen werden auch bezahlt. Wenn also der Verdacht auf ADHS, Autismus, Angststörungen oder Depressionen besteht können entsprechende Tests und Untersuchungen durchgeführt werden. Diese müssen aber von zugelassenen Fachärzten oder Psychotherapeuten gemacht werden.
Was viele nicht wissen ist dass präventive Maßnahmen oder Erziehungsberatung meistens nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hier sind dann eher das Jugendamt oder andere Beratungsstellen zuständig die ihre Dienste oft kostenlos anbieten.
Auch wichtig zu erwähnen ist dass nicht jeder Psychologe mit der Krankenkasse abrechnen kann.
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Für das Jahr 2026 sind keine größeren Änderungen bekannt aber es lohnt sich immer direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. Jede Kasse kann auch zusätzliche Leistungen anbieten die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Voraussetzungen für die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Voraussetzungen für die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Wenn es um die psychologische Behandlung von Kindern geht, stellen sich viele Eltern die Frage, unter welchen Bedingungen die Krankenkasse eigentlich die Kosten übernimmt. Das Thema ist nicht immer ganz einfach zu verstehen und es gibt einige wichtige Punkte die man beachten sollte.
Zunächst einmal muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das heißt, ein Arzt oder ein Psychotherapeut muss feststellen dass eine psychische Störung oder Erkrankung beim Kind vorliegt. Einfache Erziehungsprobleme oder schulische Schwierigkeiten reichen in der Regel nicht aus damit die Kasse zahlt. Es muss schon eine diagnostizierte Störung sein, wie zum Beispiel eine Angststörung, Depression oder ADHS.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist dass die Behandlung von einem zugelassenen Therapeuten durchgeführt werden muss. Nicht jeder Psychologe darf mit den Krankenkassen abrechnen. Der Therapeut braucht eine Kassenzulassung, sonst müssen Eltern die Kosten selbst tragen. Das ist vielen garnicht bewusst und führt manchmal zu bösen Überraschungen.
Bevor die eigentliche Therapie beginnt, sind normalerweise probatorische Sitzungen nötig. Das sind so eine Art Kennenlern-Termine, bei denen geschaut wird ob die Chemie zwischen Kind und Therapeut stimmt und ob überhaupt eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Diese Sitzungen werden von der Kasse übernommen.

Dann muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Therapeut erstellt einen Bericht in dem er die Diagnose und den Behandlungsplan erklärt. Die Kasse prüft das dann und entscheidet ob sie die Kosten übernimmt. Manchmal wird auch noch ein Gutachter eingeschaltet der den Fall beurteilt.
Wichtig ist auch dass es sich um ein anerkanntes Therapieverfahren handeln muss. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hauptsächlich für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Andere Methoden wie zum Beispiel Kunsttherapie oder Musiktherapie werden oft nicht übernommen, auch wenn sie dem Kind vielleicht helfen würden.
Die Anzahl der Therapiestunden ist ebenfalls begrenzt. Je nach Störung und Schweregrad werden unterschiedlich viele Sitzungen genehmigt. Wenn mehr Stunden nötig sind muss ein neuer Antrag gestellt werden und das ist nicht immer einfach durchzubekommen.
Ein Problem was viele Familien haben ist die lange Wartezeit auf einen Therapieplatz. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind kann es Monate dauern bis ein Kind einen Platz bei einem Kassentherapeuten bekommt. In dringenden Fällen sollte man sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden.
Zusammenfassend kann man sagen dass die Krankenkassen die Kosten für Kinderpsychologie übernehmen wenn eine diagnostizierte psychische Störung vorliegt, ein zugelassener Therapeut behandelt und ein genehmigtes Verfahren angewendet wird. Der bürokratische Aufwand ist leider nicht zu unterschätzen aber für betroffene Familien lohnt es sich auf jeden Fall diese Möglichkeiten zu nutzen.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bei kinderpsychologischen Behandlungen
Wenn es um die Kosten für kinderpsychologische Behandlungen geht, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Viele Eltern sind sich dieser Unterschiede garnicht bewusst, bis sie tatsächlich eine Behandlung für ihr Kind benötigen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Eltern zunächst einen langen Weg gehen. Zuerst braucht man eine Überweisung vom Kinderarzt, dann muss man oft monatelang auf einen Termin bei einem Therapeuten warten. Die GKV übernimmt zwar grundsätzlich die Kosten für kinderpsychologische Behandlungen, aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Therapeut muss eine Kassenzulassung haben und die Behandlung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Das kann dauern und ist mit viel Bürokratie verbunden.
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Ein großes Problem bei der gesetzlichen Versicherung ist die begrenzte Anzahl an Therapieplätzen. Wartezeiten von sechs Monaten oder länger sind keine Seltenheit, was für Kinder in akuten Krisen natürlich problematisch sein kann. Ausserdem gibt es bestimmte Therapieformen die nicht übernommen werden oder nur in begrenztem Umfang.
Die private Krankenversicherung bietet hier deutlich mehr Flexibilität. Privatversicherte Kinder bekommen in der Regel schneller einen Termin, weil viele Therapeuten bevorzugt Privatpatienten aufnehmen. Die Kostenübernahme ist meist umfangreicher und beinhaltet auch alternative Therapieformen. Allerdings muss man auch hier aufpassen, denn nicht jeder Tarif deckt alle Leistungen ab. Manche Verträge haben Selbstbeteiligungen oder Höchstgrenzen.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Erstattungshöhe. Während die GKV nach festgelegten Sätzen abrechnet, erstattet die PKV oft nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, was höhere Sätze bedeuten kann. Das ermöglicht es den Therapeuten auch mehr Zeit für einzelne Sitzungen einzuplanen.
Für 2026 zeichnet sich ab das die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen eventuell noch weiter einschränken müssen wegen der angespannten finanziellen Lage im Gesundheitssystem. Private Versicherungen bleiben wahrscheinlich flexibler, sind aber natürlich auch mit höheren monatlichen Beiträgen verbunden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben. Die GKV bietet einen soliden Grundschutz, aber mit Einschränkungen bei Wartezeiten und Therapeutenwahl. Die PKV ermöglicht schnelleren Zugang und mehr Auswahl, kostet aber auch deutlich mehr. Eltern sollten sich frühzeitig informieren welche Leistungen ihre Versicherung konkret übernimmt, damit sie im Bedarfsfall nicht überrascht werden.

Der Weg zur Kostenübernahme: Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen
Der Weg zur Kostenübernahme: Antragsverfahren und erforderliche Unterlagen
Wenn Eltern feststellen, dass ihr Kind psychologische Unterstützung benötigt, stellt sich schnell die Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Weg dorthin kann manchmal etwas kompliziert erscheinen, ist aber mit den richtigen Informationen gut zu bewältigen.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede psychologische Beratung automatisch von der Krankenkasse bezahlt wird. Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, die durch einen Arzt oder einen approbierten Psychotherapeuten festgestellt werden muss. Der erste Schritt führt deshalb meistens zum Kinderarzt oder direkt zu einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
Für das Antragsverfahren im Jahr 2026 sind bestimmte Unterlagen erforderlich.
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Die erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel einen ausführlichen Bericht des Therapeuten über die Diagnose und den geplanten Behandlungsverlauf. Auch ein Konsiliarbericht vom Arzt kann notwendig sein, der bestätigt dass keine körperlichen Ursachen für die psychischen Probleme vorliegen. Manche Krankenkassen verlangen zusätzlich noch spezielle Formulare die ausgefüllt werden müssen.
Ein häufiger Fehler den Eltern machen ist, dass sie mit der Therapie beginnen bevor der Antrag genehmigt wurde. Nicht nur das Kind – die ganze Familie steht im Fokus. Das kann dazu führen das die Kosten nicht übernommen werden. Deshalb sollte man unbedingt die Genehmigung abwarten, auch wenn dies manchmal mehrere Wochen dauern kann.
Die Krankenkassen haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten, aber generell müssen sie innerhalb von drei bis fünf Wochen eine Entscheidung treffen. Wenn die Kasse nicht rechtzeitig antwortet gilt der Antrag als genehmigt, aber darauf sollte man sich nicht verlassen und lieber nachfragen.
Es ist auch wichtig zu wissen dass die Anzahl der bewilligten Sitzungen begrenzt ist. Meistens werden zunächst 25 Sitzungen genehmigt, danach kann man einen Verlängerungsantrag stellen wenn die Therapie noch nicht abgeschlossen ist. Auch hierfür müssen wieder entsprechende Unterlagen eingereicht werden die den Therapiefortschritt dokumentieren.
Für Eltern kann der ganze Prozess manchmal überwältigend wirken, besonders wenn man sich sowieso schon Sorgen um sein Kind macht. Viele Therapeuten sind aber sehr erfahren mit dem Antragsverfahren und helfen gerne bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Auch die Krankenkassen haben oft Beratungshotlines wo man nachfragen kann wenn etwas unklar ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen dass der Weg zur Kostenübernahme zwar einige bürokratische Hürden beinhaltet, aber grundsätzlich gut machbar ist. Mit Geduld, den richtigen Unterlagen und der Unterstützung durch den Therapeuten steht einer erfolgreichen Kostenübernahme nichts im Wege.
Eigenanteil und Zuzahlungen: Was Eltern selbst bezahlen müssen
Eigenanteil und Zuzahlungen bei kinderpsychologischen Behandlungen – ein Thema das viele Eltern beschäftigt und oft für Unsicherheit sorgt. Gerade wenn es um die seelische Gesundheit der eigenen Kinder geht, möchte man natürlich die beste Behandlung ermöglichen, aber die Kostenfrage spielt natürlich auch eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für kinderpsychologische Behandlungen, wenn diese medizinisch notwendig sind. Aber es gibt eben auch Situationen wo Eltern mit Zuzahlungen rechnen müssen oder einen Eigenanteil tragen sollten.
Bei Kindern und Jugendlichen unter achtzehn Jahren ist die Situation eigentlich relativ gut. Sie sind von den meisten Zuzahlungen befreit, was ein großer Vorteil ist. Trotzdem gibt es Bereiche wo Kosten anfallen können. Zum Beispiel wenn Eltern sich für einen Therapeuten entscheiden der keine Kassenzulassung hat. Dann müssen sie die kompletten Kosten selbst tragen, was schnell sehr teuer werden kann – manchmal über hundert Euro pro Sitzung.
Auch bei bestimmten zusätzlichen Leistungen die über die Standardtherapie hinausgehen, kann es sein das Eltern selbst zahlen müssen. Manche Therapeuten bieten zum Beispiel spezielle Trainings oder Workshops an, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. Hier sollte man vorher genau nachfragen was die Kasse übernimmt und was nicht.
Ein weiterer Punkt sind die sogenannten probatorischen Sitzungen. Das sind die ersten Kennenlern-Termine bevor die eigentliche Therapie beginnt. Diese werden zwar normalerweise von der Kasse bezahlt, aber wenn man mehrere Therapeuten ausprobiert um den richtigen zu finden kann es kompliziert werden mit der Abrechnung.
Manchmal entstehen auch Kosten durch Fahrtkosten zur Praxis, besonders wenn der nächste geeignete Therapeut weiter weg wohnt. Diese Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet, außer in ganz besonderen Ausnahmefällen.
Bei privatversicherten Kindern sieht die Sache oft anders aus. Hier kommt es stark auf den jeweiligen Tarif an. Manche Tarife übernehmen psychotherapeutische Behandlungen vollständig, andere nur zu einem bestimmten Prozentsatz. Eltern sollten hier unbedingt vorher in ihre Versicherungsunterlagen schauen oder direkt bei der Versicherung nachfragen.
Was viele Eltern nicht wissen ist das es auch Möglichkeiten gibt finanzielle Unterstützung zu bekommen wenn man sich eine Behandlung eigentlich nicht leisten kann. Manche Therapeuten bieten Sozialtarife an oder man kann beim Jugendamt nachfragen ob es Hilfen gibt.
Wichtig ist auf jeden Fall das man sich nicht scheut nachzufragen und alle Optionen zu prüfen. Die Gesundheit des Kindes sollte immer an erster Stelle stehen und oft gibt es Lösungen auch wenn es erstmal kompliziert aussieht. Es lohnt sich auch bei der eigenen Krankenkasse genau nachzuhaken welche Leistungen konkret übernommen werden und ob es vielleicht zusätzliche Programme oder Unterstützungen gibt die man nutzen kann.
Wartezeiten und Verfügbarkeit kassenärztlich zugelassener Kinderpsychologen
Wartezeiten und Verfügbarkeit kassenärztlich zugelassener Kinderpsychologen
Wenn Eltern für ihr Kind psychologische Hilfe suchen, stoßen sie oft auf ein großes Problem - die extrem langen Wartezeiten bei kassenärztlich zugelassenen Kinderpsychologen. In vielen Regionen Deutschlands müssen Familien mehrere Monate, manchmal sogar ein halbes Jahr oder länger warten, bis ein Therapieplatz frei wird. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren leider nicht wirklich verbessert, eher im Gegenteil.
Die Verfügbarkeit von kassenärztlichen Therapeuten ist besonders in ländlichen Gebieten sehr problematisch. Während in Großstädten zumindest theoretisch mehr Praxen vorhanden sind, gibt es auf dem Land teilweise ganze Landkreise mit nur wenigen zugelassenen Kinderpsychologen. Das führt dazu das betroffene Familien oft weite Wege in Kauf nehmen müssen.
Ein Hauptgrund für diese Engpässe ist der Mangel an Kassensitzen. Die kassenärztlichen Vereinigungen geben nur eine begrenzte Anzahl von Zulassungen heraus, was bedeutet dass selbst gut ausgebildete Therapeuten keine Kassenpatienten behandeln dürfen wenn sie keinen Sitz bekommen. Viele Psychologen arbeiten deshalb nur privat, was für Familien mit gesetzlicher Versicherung keine Option ist.
Die Corona-Pandemie hat die Situation zusätzlich verschärft. Der Bedarf an kinderpsychologischer Betreuung ist deutlich gestiegen, weil viele Kinder und Jugendliche mit Ängsten, Depressionen oder Verhaltensauffälligkeiten zu kämpfen haben. Gleichzeitig konnten während der Pandemie weniger neue Therapien begonnen werden.
Eltern die einen Therapieplatz suchen müssen oft dutzende Praxen anrufen und bekommen immer wieder Absagen. Viele Therapeuten nehmen gar keine neuen Patienten mehr auf oder führen lange Wartelisten. Diese Wartezeit kann für Kinder mit akuten psychischen Problemen sehr belastend sein, da sich Symptome in dieser Zeit oft verschlimmern.
Es gibt zwar die Möglichkeit über die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung einen Termin zu bekommen, aber auch hier sind die Wartezeiten meist lang. Zudem wird nicht immer ein Therapeut in der Nähe vermittelt was gerade für Familien ohne Auto schwierig sein kann.
Manche Eltern entscheiden sich deshalb für eine Privatbehandlung und versuchen dann die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das funktioniert aber nur in Ausnahmefällen und erfordert viel bürokratischen Aufwand. Man muss nachweisen das man vergeblich nach einem Kassenplatz gesucht hat und auch dann übernimmt die Kasse nicht immer die Kosten.
Für 2026 ist leider keine deutliche Verbesserung der Situation in Sicht, obwohl das Thema immer wieder in der Politik diskutiert wird. Es bräuchte mehr Kassensitze für Kinderpsychologen und bessere Vergütungen um den Beruf attraktiver zu machen. Bis dahin bleibt vielen Familien nur die Geduld und die Hoffnung auf einen baldigen Therapieplatz.
Alternativen bei Ablehnung: Widerspruch, Selbstzahler-Optionen und Beratungsstellen
Alternativen bei Ablehnung: Widerspruch, Selbstzahler-Optionen und Beratungsstellen
Wenn die Krankenkasse einen Antrag auf kinderpsychologische Behandlung ablehnt, stehen Eltern nicht mit leeren Händen da. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die man in betracht ziehen kann, auch wenn die Situation erstmal frustrierend erscheint.
Der erste Schritt sollte immer der Widerspruch sein. Viele Eltern wissen garnicht, dass sie gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen können. Man hat dafür meistens vier Wochen Zeit nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Im Widerspruch sollte man genau begründen warum die Behandlung notwendig ist, am besten mit ärztlichen Stellungnahmen oder Berichten von der Schule. Oft werden Anträge beim ersten mal abgelehnt weil Unterlagen fehlen oder die Begründung nicht ausführlich genug war. Ein gut formulierter Widerspruch hat durchaus Chancen auf Erfolg.
Falls der Widerspruch auch abgelehnt wird oder man nicht so lange warten kann gibt es die Möglichkeit als Selbstzahler. Natürlich ist das eine finanzielle Belastung für Familien. Eine Stunde beim Kinderpsychologen kostet je nach Region zwischen 80 und 150 Euro. Manche Therapeuten bieten aber gestaffelte Preise an, je nach Einkommen der Familie. Es lohnt sich auf jedenfall nachzufragen. Auch wenn man zunächst selbst zahlt, kann man die Rechnungen aufbewahren und später nochmal versuchen eine Erstattung von der Krankenkasse zu bekommen.
Eine weitere Alternative sind die verschiedenen Beratungsstellen. Erziehungsberatungsstellen zum Beispiel sind kostenlos und können bei vielen Problemen helfen. Die Wartezeiten sind oft kürzer als bei niedergelassenen Therapeuten. Auch Familienberatungsstellen, Caritas, Diakonie oder andere soziale Träger bieten Unterstützung an. Diese Angebote sind zwar keine vollwertige Therapie, können aber erstmal eine Hilfe sein und überbrücken bis ein Therapieplatz gefunden ist.
Schulpsychologische Dienste sind ebenfalls kostenlos und können vorallem bei schulbezogenen Problemen weiterhelfen. Sie haben oft gute Kontakte zu anderen Stellen und können Familien weitervermitteln.
Man sollte auch mit dem Kinderarzt nochmal sprechen. Manchmal kann er die Dringlichkeit anders formulieren oder zusätzliche medizinische Begründungen liefern die der Krankenkasse helfen die Situation besser einzuschätzen. Kinderärzte kennen oft auch Therapeuten die noch Kapazitäten haben oder können Tipps geben welche Krankenkasse kulanter ist.
In manchen Fällen kann auch ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll sein, wobei man da natürlich Fristen beachten muss. Nicht alle Kassen handhaben die Genehmigung von kinderpsychologischen Behandlungen gleich streng.
Wichtig ist das man nicht aufgibt. Die Gesundheit des Kindes steht an erster Stelle und es gibt immer einen Weg auch wenn er manchmal steinig ist.